Umzug

Eine neue Wohnung! Sie haben ein neues Zuhause gefunden und ziehen bald um. Selbst ein Umzug innerhalb der Schweiz bedeutet viel Arbeit. Wenn Sie sich gut vorbereiten, wird der Aus- und Umzug stressfrei und Sie ersparen sich unn?tigen ?rger.

K¨¹ndigen Sie sicherheitshalber das alte Mietverh?ltnis erst, wenn Ihnen die definitive schriftliche Zusage f¨¹r die neue Wohnung vorliegt. Die K¨¹ndigung muss schriftlich erfolgen. Daf¨¹r gen¨¹gt ein einfacher, unterzeichneter Brief, den Sie externe Seiteeingeschrieben an die Verwaltung oder an den Vermieter schicken. Beachten Sie dabei unbedingt die K¨¹ndigungsfrist und den K¨¹ndigungstermin.

K¨¹ndigungsfrist

In der Regel wird im Mietvertrag die K¨¹ndigungsfrist festgehalten. Ist keine K¨¹ndigungsfrist vertraglich vereinbart, so gilt f¨¹r Wohnungen und Einfamilienh?user eine Frist von 3 Monaten.

K¨¹ndigungstermin

Die m?glichen K¨¹ndigungstermine werden ebenfalls im Mietvertrag genannt. Wurde nichts vereinbart, gelten die orts- oder quartier¨¹blichen K¨¹ndigungstermine. F¨¹r die Stadt Z¨¹rich sind es nur zwei Termine im Jahr: 31. M?rz und 30. September. Es gibt Kantone, die zus?tzlich den 30. Juni als K¨¹ndigungstermin kennen, andere Kantone lassen mit Ausnahme des Dezembers alle Monatsenden zu.

Ordentliche K¨¹ndigung

Bei einer ordentlichen K¨¹ndigung halten Sie die im Mietvertrag festgehaltene K¨¹ndigungsfrist und den K¨¹ndigungstermin ein. Beachten Sie dabei, dass der K¨¹ndigungsbrief vor Ablauf der Frist beim Hausbesitzer oder Verwalter angekommen sein muss. Merkbl?tter und Musterbriefe zur ordentlichen K¨¹ndigung bietet der externe SeiteMieterverband.

Ausserterminliche K¨¹ndigung

Bei der ausserterminlichen K¨¹ndigung m?chten Sie das alte Mietverh?ltnis ausserhalb der vorgegebenen K¨¹ndigungsfrist und/oder unabh?ngig vom ordentlichen K¨¹ndigungstermin aufl?sen. In diesem Fall m¨¹ssen Sie dem Vermieter einen passenden Nachmieter vorschlagen. Der Nachmieter muss zahlungsf?hig und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu ¨¹bernehmen. Der Vermieter muss gen¨¹gend Zeit erhalten, um den Nachmieter pr¨¹fen zu k?nnen. In der Regel gen¨¹gt ein Monat dazu. Sobald ein Nachmieter den neuen Mietvertrag unterzeichnet hat, sind Sie als aktueller Mieter ab Mietbeginn des Nachmieters aus der Zahlungspflicht entlassen. Wichtig ist auch hier, dass Sie schriftlich k¨¹ndigen. Falls Sie keinen geeigneten Nachmieter finden, ist die K¨¹ndigung auf den n?chsten K¨¹ndigungstermin hin wirksam, d.h. Sie sind bis zu diesem Zeitpunkt zahlungspflichtig.

Eine Schritt f¨¹r Schritt Anleitung f¨¹r die ausserordentliche K¨¹ndigung bietet der externe SeiteMieterverband.

DownloadUmzugscheckliste

Die Wohnung muss am letzten Tag der Mietdauer zu ¨¹blichen Gesch?ftszeiten ¨¹bergeben werden. Es ist es aber an vielen Orten ¨¹blich, dass die Wohnung erst am folgenden Tag um 12.00 Uhr abgegeben werden muss. Der Abgabetermin ist oft auch im Mietvertrag aufgef¨¹hrt. Falls der letzte Tag der Mietdauer auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag f?llt, so verschiebt sich der Abgabetermin auf den n?chsten Werktag.

Falls Ihr Auszug und der Einzug Ihres Nachmieters am gleichen Tag stattfinden sollen, sind Koordination und Absprachen gefragt. Im Gespr?ch findet sich normalerweise eine L?sung. Es empfiehlt sich jedenfalls, mit dem Vermieter rechtzeitig einen ?bergabetermin auszumachen.

Ihre Sachen m¨¹ssen umzugsbereit in Schachteln, S?cke oder Kisten gepackt werden. R?umen Sie dazu gen¨¹gend Zeit ein und packen Sie so, dass die Sachen noch tragbar sind. B¨¹cher lassen sich in stabilen Papiers?cken einfacher tragen als in grossen Kisten, die kaum mehr zu heben sind. Geeignete Umzugsschachteln k?nnen Sie in gr?sseren Gesch?ften wie beispielsweise Migros, Coop oder Jumbo kaufen.

Auch Transportfahrzeuge m¨¹ssen rechtzeitig gemietet werden. An offiziellen Z¨¹gelterminen sind diese oft ausgebucht.

Falls Sie nicht selber packen oder transportieren m?chten, nehmen Sie die Dienste eines Umzugunternehmens an. Einige bieten kombiniert auch gleich die Wohnungsreinigung an.

In der Schweiz muss die Wohnung blitzblank gereinigt abgegeben werden. Ein Wohnungsputz ben?tigt viel Zeit, insbesondere der Aufwand f¨¹r K¨¹che und Bad wird oft untersch?tzt. Backofen und Herd m¨¹ssen gr¨¹ndlich gereinigt, der Filter des Dampfabzuges ersetzt und die Armaturen in K¨¹che und Bad entkalkt werden. Fenster m¨¹ssen innen und aussen geputzt werden. T¨¹ren und T¨¹rrahmen, B?den und Schr?nke m¨¹ssen ebenfalls feucht gereinigt werden. L?cher  in den W?nden (beispielsweise von D¨¹beln) m¨¹ssen zugespachtelt werden.

Sie k?nnen Ihre Wohnung auch von einem professionellen Reinigungsinstitut reinigen lassen. Vergleichen Sie Offerten von verschiedenen Anbietern und achten Sie darauf, dass der Vertrag mit dem Reinigungsinstitut Ihrer Wahl eine Abnahmegarantie enth?lt.

externe SeiteListe von Reinigungsfirmen

Bei einer Wohnungs¨¹bergabe wird in der Regel ein ?bergabeprotokoll erstellt, das den Zustand der Wohnung festh?lt. Darin sind bereits bestehende M?ngel schriftlich festgehalten, f¨¹r die Sie beim Auszug nicht haftbar gemacht werden k?nnen.

Sie haben zudem die M?glichkeit, M?ngel, die Sie erst nach Mietantritt entdecken, dem Vermieter schriftlich mit einem eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Diese nachtr?glichen M?ngel m¨¹ssen in der Regel in den ersten 10 bis 30 Tagen gemeldet werden.

Als Mieter m¨¹ssen Sie in der Regel eine Mietkaution leisten. Die Kaution betr?gt einen bis h?chstens drei Monatsmietzinse und dient dem Vermieter als Sicherheit f¨¹r allf?llige Forderungen, die aus dem Mietverh?ltnis entstehen k?nnen. Der Vermieter er?ffnet dazu bei einer Bank seiner Wahl ein auf Ihren Namen lautendes Sperrkonto.

Sobald das Mietverh?ltnis nicht mehr besteht und s?mtliche Mietzins- und Nebenkosten wie auch allf?llige Mietersch?den bezahlt sind, muss Ihnen der Vermieter die Kaution (inklusive Zinsen) zur¨¹ckzahlen.

Ihre neue Adresse m¨¹ssen Sie vielen Stellen mitteilen, eine umfassende Checkliste daf¨¹r bietet externe Seiteumzug.ch.

Arbeitgeberin ETH Z¨¹rich

Auch die ETH Z¨¹rich muss ¨¹ber Ihre neue Adresse Bescheid wissen. Bitte melden Sie eine Adress?nderung fr¨¹hzeitig via gesch¨¹tzte SeiteETHIS, damit Sie Ihre Post weiterhin prompt erhalten.

An- und Abmelden bei der Gemeinde

Sie m¨¹ssen sich bei der alten Wohnsitzgemeinde oder beim Kreisb¨¹ro Ihres Wohnkreises in der Stadt Z¨¹rich abmelden und am neuen Ort anmelden. Je nach Gemeinde oder Stadtverwaltung und Kanton werden f¨¹r die An- bzw. Abmeldung unterschiedliche Dokumente verlangt. Bitte beachten Sie: Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug erfolgen.

Viele Verwaltungsstellen bieten dazu einen Online-Service an. Mehr Information ¨¹ber Ab- und Anmelden bei der entsprechenden Gemeinde bietet externe Seitech.ch.

Sie k?nnen sich Ihre adressierten Postsendungen an Ihren neuen Wohnort umleiten lassen. Dieser Service der Post ist kostenpflichtig und gilt f¨¹r ein Jahr.

Informationen zum externe SeiteNachsendeauftrag der Post

Umzug in die Schweiz

Voraussetzung und Vorgehen bei einem externe SeiteUmzug aus dem Ausland in die Schweiz

JavaScript wurde auf Ihrem Browser deaktiviert